Gesetze / Außenwirtschaftsgesetz
AWG§ 27 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
Stand: 18.07.2020
Wird zitiert von 4
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- BVerfG, 11.10.1994 – 1 BvR 337/92Zustandekommen von Rechtsverordnungen der Bundesregierung im UmlaufverfahrenZitiert von 46
- LG Braunschweig, 26.03.2002 – 36 KLs 806 Js 41519/98
- EuGH, 17.10.1995 – C-70/94Zitiert von 17
- EuGH, 18.05.1995 – C-70/94
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/27#abs-1 (1) Waren, die ausgeführt, verbracht, eingeführt oder durchgeführt werden, sind auf Verlangen vorzuzeigen. Sie können einer Beschau und einer Untersuchung unterworfen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/27#abs-2 (2) Beförderungsmittel, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse können darauf geprüft werden, ob sie Waren enthalten, deren Ausfuhr, Einfuhr, Verbringung oder Durchfuhr beschränkt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/27#abs-3 (3) Wer aus dem Inland ausreist oder in das Inland einreist, hat auf Verlangen zu erklären, ob er Waren mit sich führt, deren Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr oder Verbringung nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung beschränkt ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/27#abs-4 (4) Wer Waren ausführen will, hat die Sendung den zuständigen Zollstellen zur Ausfuhrabfertigung zu gestellen. Das Nähere wird durch eine Rechtsverordnung nach § 11 bestimmt. Zur Erleichterung des Post-, Fracht- und Reiseverkehrs können durch Rechtsverordnung Ausnahmen zugelassen werden, soweit hierdurch der Überwachungszweck nicht gefährdet wird.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/27#abs-5 (5) Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung
über die Ausfuhr, Einfuhr, Verbringung und Durchfuhr. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestimmt die Behörden der Bundespolizei, die für die Überwachung der Ausfuhr von Waffen und Sprengstoff zuständig sind; Satz 1 bleibt unberührt.